Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeines
Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Vereinbarungen sind, wenn sie nicht von unseren vertretungsberechtigten Mitarbeitern abgegeben wurden, nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle abgegebenen Angebote sind freibleibend, entsprechend unserer Verfügbarkeit. Angenommene Angebote werden bei Bestätigung oder Auftragsausführung verbindlich.

Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in EURO zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Neuerscheinen des Katalogs/der Preisliste verlieren die alten Preise Ihre Gültigkeit. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in EURO umgerechnet. Bei persönlichem aussuchen der Pflanzen in unserem Betrieb haben Listenpreise keine Gültigkeit Ein Skontoabzug ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung vom reinen Rechnungsbetrag zulässig. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs Zinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Anfallendes Rollgeld zur Bahn oder zum Schiff trägt der Käufer. Wird die Versendung durch einen Umstand, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über. Packmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

Lieferpflichten
Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

Qualität
Für die Beurteilung der Pflanzen sind Maßstäbe anzuwenden, den in den vom Verband Deutscher Forstbaumschulen e.V. (VDF) beschlossenen Richtlinien der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Bündelung und Sortierung der Forstpflanzen erfolgt nach den vom VDF beschlossenen Bestimmungen der Erzeugungs- und Qualitätsregeln. Bei der Bündelung und Sortierung sind hinsichtlich der Zahl der Pflanzen im Bund und der Größe der Pflanzen kleine Abweichungen nach oben und unten zulässig. Muster zeigen stets nur die Durchschnittsbeschaffenheit, die Pflanzen der Lieferung müssen daher nicht in vollem Umfang dem Muster entsprechen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Erfüllung uns gegenüber dem Besteller bereits zustehenden und künftig entstehenden Forderungen nebst Nebenforderungen. Der Käufer ist berechtigt die Pflanzen im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges weiter zu veräußern, hierbei ist der bestehende Eigentumsvorbehalt offenzulegen. Zu anderen Verfügungen Ober die Vorbehalts-Ware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist er nicht befugt. Unser Eigentum an Pflanzen geht nicht dadurch verloren, dass der Besteller die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Der Vorbehaltskäufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Hierzu gehört insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.

Garantie und Gewährleistung
Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Käufer ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einer Vegetationsperiode ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Käufer den Pflanzen, die für diese Pflanzenart richtige Behandlung, hat zuteil werden lassen. Hierzu gehört insbesondere die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc., sind von der Garantie nicht umfasst. Die Pflanzen sind bei der Anlieferung zu untersuchen. Hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen nach Kenntnis schriftlich zu rügen. Mängel die erst später erkennbar sind, müssen ebenfalls binnen 8 Tagen nach Kenntnis schriftlich gerügt werden. Der Verkäufer ist berechtigt, in Fällen eines vorliegenden Mangels, eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Sämtliche Schadenersatzansprüche belaufen sich höchstens auf den einfachen Nettowert. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Grund und welcher Anspruchsgrundlage auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer, seinem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand und ausschließlicher Erfüllungsort ist
Lüneburg.

Firmensitz und Unternehmensform

Gustav Lüdemann GmbH
Dorfplatz I
29559 Wrestedt OT Bollensen

HRA 200067 Lüneburg
Geschäftsführer:
Frank Hauptmann,
Jan Lüdemann

Stand: August 2016